Finanzierung und Förderung
Zugangsmöglichkeiten im Überblick
Der AVGS kann in verschiedenen Bereichen eingesetzt werden, um die berufliche Eingliederung zu erleichtern:
Coaching und Beratung
- Unterstützung bei der Jobsuche, Erstellung von Bewerbungsunterlagen und Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche.
- Klärung der beruflichen Orientierung und Entwicklung realistischer Karriereziele.
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Vermittlung in Arbeit
- Private Arbeitsvermittler helfen gezielt bei der Suche nach passenden Arbeitsstellen und vermitteln entsprechende Kontakte.
Maßnahmen zur beruflichen Aktivierung
- Praktika oder Probearbeiten bei Unternehmen, um Berufserfahrung zu sammeln und Kontakte zu Arbeitgebern zu knüpfen.
- Vorbereitung auf spezielle berufliche Anforderungen, z. B. in Form von Qualifikationsmaßnahmen oder Sprachtrainings.
Maßnahmen zur Heranführung an Selbständigkeit
- Unterstützung bei der Entwicklung eines Geschäftsplans, der Beantragung von Fördermitteln und anderen Aspekten der Existenzgründung.
- Arbeitssuchende, die bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gemeldet sind.
- Personen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, z. B. aufgrund von Kündigung oder befristeten Arbeitsverträgen.
- Langzeitarbeitslose oder Personen, die Unterstützung bei der beruflichen Eingliederung benötigen.
Mit dem AVGS können die Kosten für die zugelassene Maßnahme vollständig übernommen werden. Das umfasst:
- Honorare für Coaches, Vermittler oder Maßnahmeträger.
- Gegebenenfalls anfallende Fahrtkosten oder Auslagen, je nach individueller Regelung.
- Arbeitssuchende wenden sich an ihre Arbeitsvermittlerin bzw. ihren Arbeitsvermittler bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.
- Es wird geprüft, ob die Förderung notwendig ist und welche Maßnahmen sinnvoll sind.
- Nach der Bewilligung erhalten Sie den Gutschein, den Sie bei einem zertifizierten Anbieter Ihrer Wahl einlösen können.
- Der AVGS ist in der Regel zeitlich begrenzt gültig (meist drei Monate). Innerhalb dieses Zeitraums muss die Maßnahme beginnen.
- Der Anbieter der Maßnahme muss zertifiziert sein und im Gutschein angegeben werden.
- Individuelle Unterstützung bei der beruflichen Orientierung und Eingliederung.
- Zugang zu spezialisierten Anbietern und Netzwerken.
- Förderung ohne zusätzliche Kosten für den Arbeitssuchenden.
Der AVGS ist somit ein flexibles Instrument, um gezielt Hilfestellungen für den (Wieder-) Einstieg ins Berufsleben zu erhalten.
- Arbeitssuchende, die ihre Beschäftigungschancen durch Weiterbildung erhöhen möchten.
- Beschäftigte, deren Arbeitsplatz gefährdet ist, oder die sich beruflich weiterentwickeln möchten.
- Menschen, die eine Umschulung benötigen, weil sie in ihrem bisherigen Beruf nicht mehr arbeiten können.
- Langzeitarbeitslose oder Menschen, die Grundsicherung beziehen.
Der Bildungsgutschein deckt die Kosten für:
- Kursgebühren der Weiterbildung.
- Lehrmaterialien und Prüfungsgebühren.
- Reisekosten, Kinderbetreuung und ggf. Unterkunft, falls erforderlich.
- Die Weiterbildung muss von einem zertifizierten Bildungsträger angeboten werden.
- Es muss ein Zusammenhang zwischen der Weiterbildung und der Verbesserung der beruflichen Perspektiven bestehen.
- Die zuständige Agentur für Arbeit oder das Jobcenter muss der Maßnahme zustimmen.
- Interessierte wenden sich an ihre Arbeitsberaterin bzw. Ihren Arbeitsberater bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.
- Es wird geprüft, ob die Maßnahme notwendig und zielführend ist.
- Nach Bewilligung wird der Gutschein ausgestellt, den man bei einem passenden Bildungsträger einlösen kann.
- Ein Bildungsgutschein ist in der Regel drei Monate gültig. Innerhalb dieser Zeit muss die Weiterbildung begonnen werden.
- Der Bildungsträger und die Maßnahme müssen im Gutschein konkret benannt werden.
Ein Bildungsgutschein ist somit eine hervorragende Möglichkeit, um sich beruflich neu zu orientieren oder weiterzubilden, ohne finanzielle Hürden bewältigen zu müssen.
Der BFD bietet Soldaten während ihrer Dienstzeit eine umfassende berufliche Beratung. Hierzu gehören:
- Unterstützung bei der beruflichen Neuorientierung.
- Beratung zu möglichen Berufswegen, die zu den bisherigen Erfahrungen und Qualifikationen passen.
- Hilfe bei der Auswahl von Weiterbildungen und Qualifizierungen, die für die zivile Karriere erforderlich sind.
Der BFD vermittelt Soldaten, die ihre militärische Laufbahn beenden, gezielte Weiterbildungsangebote und Umschulungen, um ihre Chancen auf dem zivilen Arbeitsmarkt zu erhöhen. Hierzu können auch spezialisierte Schulungen und Zertifikatskurse gehören.
Nach dem Ende der Dienstzeit bietet der BFD Hilfestellung bei der Bewerbung und der Suche nach einem Arbeitsplatz. Dies kann beinhalten:
- Unterstützung bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen.
- Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche.
- Vermittlung von Kontakten zu Arbeitgebern und Unterstützung durch private Arbeitsvermittler.
Der BFD informiert über finanzielle Aspekte der beruflichen Neuorientierung, einschließlich Übergangs- oder Existenzgründungsbeihilfen, die Soldaten bei der beruflichen Eingliederung unterstützen können.
- Alle Soldaten der Bundeswehr, die ihre militärische Karriere beenden oder die Bundeswehr verlassen wollen.
- Der BFD richtet sich insbesondere an diejenigen, die nach ihrer Dienstzeit Schwierigkeiten haben, eine adäquate zivile Beschäftigung zu finden.
Der BFD arbeitet mit externen Bildungsträgern, Arbeitsagenturen und potenziellen Arbeitgebern zusammen, um die bestmögliche Unterstützung und Integration der Soldaten in den Arbeitsmarkt zu gewährleisten. Zusammenfassend bietet der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr eine umfassende Unterstützung, die den Übergang von der Bundeswehr in den zivilen Arbeitsmarkt erleichtert, indem er Beratung, Qualifizierung und Vermittlung von Arbeitsplätzen bereitstellt.
Kostenübernahme durch das Unternehmen
Sie sind ein geschätzter und wertvoller Mitarbeiter für Ihr Unternehmen und damit Sie am technologischen Puls der Zeit bleiben, möchte es Sie fördern? Gerne! In verschiedenen Fällen darf Ihre Firma auch auf Zuschüsse der Arbeitsagentur oder des Jobcenters hoffen. Sprechen Sie uns an, wir freuen uns auf Ihre konkrete Anfrage.
Selbstzahler
Natürlich können Sie die Kosten einer Aus- oder Weiterbildung auch selbst tragen. Eine exemplarische Rechnung stellen wir Ihnen gerne bei einem persönlichen, kostenfreien und unverbindlichen Beratungsgespräch vor.